Gefangenenlager Krasnojarsk

 

Das Gefangenenlager Krasnojarsk wurde als typisches Gefangenenlager dieser Zeit ausgesucht, weil wir Belege dafür haben, dass "Rainer" hier gelebt und gelitten haben, und leider auch verstorben sind. Die hier exemplarisch beschriebenen Zustände gelten aber auch für andere Lager.
Die Region Krasnojarsk ( Красноярский край/ Krasnojarski krai) ist eine Verwaltungsregion in Russland mit der Hauptstadt Krasnojarsk Die Bevölkerung besteht zum Großteil aus Russen und Ukrainern, die sibirischen Völker machen weniger als 1 % aus. Die Region ist reich an Bodenschätzen, besonders Gold und Kohle. Die wichtigsten Industriezweige sind die Metallverarbeitung, die Holz- und die Papierindustrie.
Krasnojarsk liegt in Sibirien und erstreckt sich vom Sajangebirge im Süden entlang des Jennisei bis zur Tamirhalbinsel. Das Klima ist kontinental mit langen Wintern, bis zu 45 Grad unter Null kann das Thermometer im Winter absinken, und kurzen aber heißen Sommern.
Die russischen Lager in Sibirien boten am Anfang des Krieges ein Bild des Grauens. In für 500 Menschen gedachten Baracken vegetierten meist mehr als 800 Soldaten dahin. Die Holzschuppen waren mit Flecktyphus infiziert, es gab keine Bademöglichkeiten und Cholera und Ruhr wüteten unter den Gefangenen. In der Krankenstation lagen die meisten Menschen am Boden. Nur auf einigen Plätzen standen eiserne Bettstellen ohne Stroh, die sich oft zwei Kranke teilten. In den Stationen gab es selten Decken oder Kissen. Jeder Gefangene erhielt nur einen Becher Wasser am Tag. Zu Beginn des Ersten Weltkrieges kamen wegen der katastrophalen Zustände in den russischen Lagern mehr als 80 Prozent der deutschen und österreichischen Gefangenen durch Seuchen, Hunger und Kälte um. Dies änderte sich erst ein wenig, als das Rote Kreuz und private und neutrale Hilfsorganisationen sich der Gefangenenlager annahmen. In Krasnojarsk änderte sich sehr viel durch die besorgte Zivilbevölkerung. Es bestanden große Bedenken, dass die Seuchen auf die umliegenden Dörfer übergreifen. In weiterer Folge wurde auch der Kommandant des Lagers gewechselt. Die Gefangenen konnten Theatergruppen und Lehrgänge veranstalten. Trotz dieser nun menschlicheren Behandlung verstarben weiterhin viele Soldaten an Hunger und Krankheit,

"Gedruckt auf einer selbstgebauten Holzpresse" - Die Abbildungen sind Drucke nach Holzschnitten des Grödner Malers Josef Keim (1886-1967), wie die Drucker ebenfalls Gefangener in Krsanojarsk.

EMPFOHLENE LITERATUR: IN FEINDES HAND BAND 1

Allgemeine Informationen

 

Während des Ersten Weltkrieges ergaben sich etwa acht Millionen Soldaten gegnerischen Streitkräften und befanden sich bei Kriegsende in Kriegsgefangenschaft. Alle beteiligten Nationen am europäischen Kriegsschauplatz hielten sich in der Regel bezüglich des Abschnitts der Kriegsgefangenschaft an das Haager Abkommen. Für gewöhnlich hatten Kriegsgefangene eine größere Überlebenschance als ihre nicht gefangenen Kameraden.[5] Die Masse der Kriegsgefangenen fiel an, wenn größere Verbände die Waffen strecken mussten. Beispiele sind die 95.000 gefangenen russischen Soldaten nach der Schlacht bei Tannenberg (1914) oder die 325.000 Angehörigen der K.u.k Armee nach der Brussilow-Offensive 1916.
Am Ende des Krieges hielt Deutschland 2,5 Millionen Soldaten gefangen, Russland 2,9, Großbritannien, Frankreich und die USA hielten 768.000. Die Zustände in den Kriegsgefangenenlagern während des Krieges waren teilweise viel besser als im Zweiten Weltkrieg. Dies wurde durch die Anstrengungen des Internationalen Roten Kreuzes und Beobachter aus neutralen Staaten erreicht.
In Russland war die Situation in den Kriegsgefangenenlagern, welche häufig in unwirtlichen Umgebungen lagen, jedoch besonders schlecht. Von den etwa 2,2 Millionen Soldaten der Mittelmächte in russischer Gefangenschaft starben etwa 25 %. Berüchtigt sind die großen Fleckfieber-Epidemien in den ersten Kriegswintern oder der Bau der Murmanbahn.
In den Lagern Deutschlands war die Versorgungslage schlecht, was mit der allgemeinen Nahrungsmittelknappheit während des Krieges zusammenhing, allerdings betrug die Sterblichkeit nur 5 %.
Das Osmanische Reich behandelte seine Kriegsgefangenen oft schlecht. Im April 1916 ergaben sich beispielsweise 11.800 britische Soldaten, die meisten davon Inder, in der Schlacht um Kut. 4250 von ihnen verhungerten innerhalb weniger Wochen.
Kriegsgefangene wurden in der Landwirtschaft und Industrie eingesetzt und waren ein wichtiger Wirtschaftsfaktor während des Krieges.
Neben Soldaten wurden während des Ersten Weltkrieges auch in großem Ausmaß Zivilangehörige der Feindstaaten interniert oder in Russland nach Sibirien deportiert.


Für die Behandlung von Kriegsgefangenen gelten die völkerrechtlichen Regelungen der Haager Landkriegsordnung von 1907 (Artikel 4 bis 20) und das III. Genfer Abkommen von 1949 (eine der vier Genfer Konventionen). Um als Kriegsgefangener zu gelten, muss die betroffene Person laut den Genfer Konventionen ein offizieller Beteiligter an einem Konflikt sein oder Mitglied einer militärischen Befehlsstruktur und als solches erkennbar sein. Dazu zählen auch Personen, die keine Militärpersonen, aber für die Streitkräfte tätig sind (siehe auch Militärdienstleister). Polizei und paramilitärische Organisationen werden in den meisten Fällen nicht als Beteiligte gewertet, falls dies allerdings von dem betroffenen Staat gewünscht wird, muss er dies dem Kriegsgegner mitteilen.

Wichtig für Annahme des Kriegsgefangenenstatus ist das Tragen einer Uniform oder von Erkennungszeichen, welche die Person als Beteiligten zu erkennen geben. Wenn Beteiligte nicht unterscheidbar von Zivilisten sind, ihre Waffen verdeckt oder feindliche Uniformen tragen, verlieren sie diesen Status. Der Kriegsgefangenenstatus wird auch auf Rebellen angewandt, die in Uniformen und mit offen getragenen Waffen kämpfen sowie in Befehlsstrukturen eingebunden sind. Für Bombenleger und Mitglieder internationaler sowie nationaler Terrororganisationen wird der Kriegsgefangenenstatus nicht angewandt.


Auch alle übrigen Personen, die kriegerische Handlungen vorgenommen haben, sind im Zweifelsfalle so lange als Kriegsgefangene zu behandeln, bis durch zuständige Gerichte über ihren Status entschieden ist. Die Kriegsgefangenen unterstehen der Gewalt des Gewahrsamstaates. Sie unterstehen nicht den Personen und Truppenteilen, die sie gefangen genommen haben. Einzelpersonen dürfen nicht über Kriegsgefangene entscheiden, auch dann nicht, wenn diese offensichtlich gegen die Regeln der Kriegsführung verstoßen haben.

Sanitätspersonal, auch wenn zur Selbstverteidigung eine Handfeuerwaffe führend, sowie religiöses Personal zählt nicht zu den Kombattanten. Sie werden daher formal auch in Gefangenschaft keine Kriegsgefangenen, genießen aber den gleichen Schutz. Sie dürfen ihre Tätigkeit weiter ausüben und sind in dieser zu unterstützen. Sanitäter dürfen nur so lange vom Gewahrsamsstaat zurückgehalten werden, wie sie zur Versorgung ihrer verwundeten Landsleute benötigt werden.

Ein Spion, der heimlich und ohne Teilnahme an Kriegshandlungen im Gebiet des Kriegsgegners Informationen beschafft hat und in den Herrschaftsbereich seiner Kriegspartei zurückgekehrt ist, darf nach seiner Gefangennahme nicht bestraft werden und hat Anspruch auf Behandlung als Kriegsgefangener.


Rechte und Pflichten Kriegsgefangener: Kriegsgefangene sind keine Strafgefangenen, sondern Sicherungsgefangene, die dem Gewahrsamsstaat als Staatsgefangene unterstehen. Der Gewahrsamstaat ist für die Behandlung verantwortlich, unmenschliche und entwürdigende Behandlung sowie Repressalien sind verboten.
Kombattanten, die die Waffen strecken, wehrlos oder sonst kampf- bzw. verteidigungsunfähig sind oder sich ergeben, dürfen nicht bekämpft werden. Sie dürfen entwaffnet und gefangengenommen werden. Kriegsgefangene sind baldmöglichst außer Gefahr zu bringen. Soweit sie aufgrund der Kampfbedingungen nicht weggeschafft werden können, sind sie freizulassen. Dabei sind die praktisch möglichen Maßnahmen für ihre Sicherheit zu treffen. Der Kriegsgefangene ist nur verpflichtet, Name, Vornamen, Geburtsdatum, Dienstgrad und Personenkennziffer zu nennen. Militärische Ausrüstung und Waffen sind ihm abzunehmen. Persönliche Gegenstände einschließlich Helm, ABC-Schutzausrüstung, Verpflegung, Bekleidung, Dienstgrad- und Nationalitätskennzeichen sowie Auszeichnungen darf er behalten. Nur auf Offiziersbefehl dürfen ihm Geld und Wertgegenstände gegen Quittung abgenommen werden; sie sind ihm bei Entlassung zurückzugeben.


Mannschaftsdienstgrade kann der Gewahrsamsstaat zu nichtmilitärischen Arbeiten heranziehen. Offiziere dürfen nicht zu Arbeiten herangezogen, sondern müssen bevorzugt behandelt werden. Dabei unterscheidet das Abkommen selbst nur Mannschaften und Offiziere; Unteroffiziere unter einem gewissen Rang (Fähnrich, entsprechend den deutschen Rängen Feldwebel und Bootsmann) gelten als Mannschaften. Gesundheitsschädliche Arbeiten oder besonders gefährliche Arbeiten dürfen nur an Freiwillige vergeben werden.


Soweit der flüchtende Kriegsgefangene (auch im Wiederholungsfall) keine Gewalt gegen Personen anwendet, dürfen Fluchtversuche nur disziplinarisch geahndet werden.
Die Verletzung dieser Rechte kommt in beinahe jedem Krieg vor und provoziert bei der Gegenseite meist ähnliche Übergriffe. Besonders schwere Rechtsbrüche, die nicht selten eine größere Anzahl gegnerischer Armeeangehöriger betreffen, können als Kriegsverbrechen gewertet werden.


Die meisten kriegsführenden Parteien halten sich in vielen Punkten nicht an die Genfer Konventionen zur Behandlung von Kriegsgefangenen. So werden neben oftmaliger Missachtung der Genfer Dokumente während eines Krieges oder eines Konflikts nach der Beendigung der Auseinandersetzung viele dieser Soldaten oft als „Kriegsbeute Mensch“ zurückbehalten. Sie werden dabei als Pfand in z. B. teils geheimen Verhandlungen eingesetzt, um den gegnerischen Parteien Zugeständnisse oder Zahlungen abzuringen.

Der Sieger in einer Schlacht verfügte nach Gutdünken über das Leben und den Besitz derer, die ihm ausgeliefert waren. Es gab keine Trennung zwischen Kombattanten und Zivilbevölkerung. Das Schicksal der Besiegten reichte von der Niedermachung auf dem Schlachtfeld über Verstümmelung bis zur Verschleppung oder dem Zwang zur Heeresfolge, aber auch die einfache Freilassung blieb möglich. Ein weitverbreitetes Schicksal war die Versklavung. Bereits zu Beginn der schriftlichen Überlieferung wird von Kriegen berichtet, die eben zum Zweck der Sklavenbeschaffung geführt wurden. Assyrische Quellen aus der Zeit Hammurabis berichten vom Freikaufen versklavter Kriegsgefangener.

Quelle: tlw. Wikipedia