Die Arbeiten des Einj. Freiwilligen A. Pesendorfer
Die Arbeiten des Einj. Freiwilligen A. Pesendorfer IR 59
In Österreich-Ungarn galt eine allgemeine Wehrpflicht von drei Jahren; wer aber ein Gymnasium oder eine Realschule beendet hatte, brauchte nur ein Jahr zu dienen. Die Parlamente wollten damals keine großen Budgets für das Militär genehmigen und die Zahl der Offiziersanwärter sank. Daher die Idee, den „Einjährig-Freiwilligen“ in der Armee einzuführen um so Maturanten an das Heer zu binden und mit ihnen Offiziersstellen aufzufüllen.
Das Wort „freiwillig“ war eigentlich nicht zutreffend, denn für die tauglich Befundenen war das Dienen eine Pflicht, das „Freiwillige“ bestand darin, daß man sich die Waffengattung auswählen durfte und das Regiment, in dem man dienen wollte. Man hatte das Recht, die eigene Uniform zu tragen, außerhalb der Kaserne zu wohnen und als zukünftiger Reserve-Offizier mit den Offizieren in der „Menage“ zu essen. Somit brauchte der Staat nicht für Bekleidung und Verpflegung aufkommen.
Sechs bis sieben Monate wurde geschult, u.a.. Dienst- und Exerzierreglement, Taktik, Heerwesen und Militärgeschäftsstil. Von acht Uhr morgens bis fünf Uhr nachmittags dauerte der Dienst, unterbrochen durch ein gemeinsames Mittagessen unter Vorsitz des Schulkommandanten. Während des Mittagessens durfte über Politik, Musik, Bücher und Theater geredet werden - so konnte sich der Schulkommandant ein gutes Bild von der Intelligenz der Schüler machen. Mit dem Ende der Dienststunden waren die Soldaten frei, ebenso von Samstag Nachmittag bis Montag früh.
Wenn dann die Freiwilligen zu ihren Regimentern einrückten, wurde eine „Beschreibung“ jedes Einzelnen gesandt, so daß man genau wußte, wes Geistes Kind der Freiwillige war; für die Zukunft war diese „Beschreibung“ sehr wichtig.
Voraussetzungen
Als Bewerber bei der Gemeinsamen Armee kamen alle Wehrpflichtigen mit bestandener Matura infrage; nach Beginn des Ersten Weltkriegs genügte auch die Ausübung eines bürgerlichen Berufs oder schlicht eine gehobene soziale Herkunft als Kriterium.
Beförderung zum Offizier der Reserve
Nach einem Jahr bei der Truppe (Präsenzdienst) und Bestehen des Offizierskurses wurde der Einjährig-Freiwillige zum Leutnant der Reserve ernannt. Jährliche verpflichtende Waffenübungen von sechs bis acht Wochen vervollkommneten die Ausbildung. Mit dem Untergang der k. u. k. Monarchie 1918 fiel auch das Heeresinstitut des Einjährig-Freiwilligen weg; die Wiedereinführung erfolgte erst 1935.
Rechtliche Definition
Die österreich-ungarische Militärordnung definierte den einjährig-freiwilligen Dienst wie folgt:
„Inländern, welche eine bestimmte wissenschaftliche Bildung nachweisen können, wird im Frieden die Begünstigung eines nur einjährigen Präsenzdienstes zuerkannt. (…) Die Institution der Einjährigen-Freiwilligen hat den Zweck, jene Wehrpflichtigen, die sich höheren Studien widmen, durch die dreijährige Präsenz-Dienstzeit nicht in einer für ihre spätere Laufbahn empfindlichen Weise zu schädigen. (…) Als Bedingung zum Eintritt als Einjährigen-Freiwilliger ist die Absolvierung einer inländischen Mittelschule oder einer dieser gleichgestellten Lehranstalt, eventuell die bei einem Truppen-Divisions-Commando abzulegende Vorprüfung in gleichem Umfange des Wissens nothwendig.“
Besondere Abzeichen an der Uniform
Während des einjährigen Präsenzdienstes kennzeichneten die Einjährig-Freiwilligen („EF“) 1 cm breite, seidene, kaisergelbe Querborten mit einem schwarzen Mittelstreifen („Intelligenzbörtel“), die am oberen Rand der Ärmelaufschläge aufzunähen waren. Seit 1915 wurden zusätzlich je ein kleiner blanker Knopf auf den hinteren Enden der Paroli angelegt, der hinter den Distinktions-Abzeichen des Titular-Dienstgrades (z. B. Titular-Gefreiter: ein weißer sechsspitziger Stern) anzubringen war. Knöpfe und Ärmelborten wurden mit Beförderung zum Offizier abgelegt („Hoffnungsknopf“).