Truppenkörperabzeichen 82er

 

Warnung an Sammler, das Abzeichen der 82er wurde nachgeprägt und ist auch in den Handel gekommen. Verantwortlich dafür zeichnen Mitglieder des Traditionsvereins IR 59 von Guido Zobl. Obwohl diese Nachprägungen von der selben Herstellerfirma sind wie die Originale, sind sie erkennbar. Auf Anfrage unterscheiden wir echte von falschen Exponaten. Hier wäre aber eine zusätzliche, deutliche Kenntlichmachung wünschenswert gewesen. Vor allem dann, wenn der TR IR 59 keine Fälschungs- und Gewinnabsichten hatte ( davon gehen wir tatsächlich aus und es gilt natürlich die Unschuldsvermutung ) und die täuschende Ähnlichkeit und Verwechslung bei Sammlern mit den Originalen damit vermieden hätte. Zu hoffen bleibt, dass diese Vorgangsweise keine Schule macht und sich so die Abzeichen aufgelöster Einheiten nun inflationsartig vermehren und den Sammlermarkt bedrohen.

 

Die Säbelfälschungen des Herr Kustos G.

Warnung an Sammler und Traditionsverbände. Diese Säbel wurden von einem "Museumskustoden" eines Salzburger wehrgeschichtlichen Museums als Originale an den Traditionsverein in Grödig verkauft. Preis pro Stück 500.- Euro. Als "Zuckerl" hat er auch noch zwei originale, alte Säbel, gegen, doch so schöne, neu angefertigte  "originale" Säbel getauscht. Erst auf Androhung unserer Expertise ist Herr G. nun bereit die Säbel zurückzukaufen. Damit entgeht er zwar einer Anzeige durch den Traditionsverband aber es stellt sich die Frage der weiteren Verwertung dieser Phantasieprodukte.

 

Aufgedeckt wurde der Fall von unserem Mitglied Roland Wandaller, der von Herrn G. den Auftrag bekam weitere Fälschungen ohne Kennzeichnung anzufertigen. Als Herr Wandaller von den wahren Hintergründen des Auftrages erfuhr, hat er diesen Auftrag umgehend abgebrochen. Da es sich hier um gezielte Anfertigungen für den Verkauf gefälschter Ware handelt, ist jeglicher "IRRTUM" aus unserer Sicht völlig ausgeschlossen. Die Serienanfertigung und Nachbestellung spricht doch für ein gezieltes, auf Gewinn gerichtetes, Vorgehen. Unwissenheit kann bei einem Fachkurator eines Salzburger wehrgeschichtlichen Museums nicht geltend gemacht werden, und spricht für wissentliche Täuschung der Käufer. Die Beschaffung  und Abänderung von Klingen, der Nachguss der Teile, die Lederscheidenbestellung, dies alles spricht eine deutliche Sprache. Die Frage des Umfangs stellt sich auf Grund der Vorgangsweise natürlich, schwer zu glauben, dass dies der erste Fall sein sollte. Natürlich gilt für Herrn G. die Unschuldsvermutung.

 

Die Webseite des Museums zeigt das Anfertigen und das Ausstellen von Repliken. Museumstechnisch halten wir das für sehr bedenklich. Es ist allerdings kein Problem, solange die Repliken durch Kenntlichmachung nicht bei der Weitergabe zu Fälschungen werden. Wie man sieht ist dies ein sehr schmaler Grad auf dem sich hier ein Kustos, selbstverständlich privat, aber laut Beteiligten unter Berufung auf seine ehrenamtliche Tätigkeit, bewegt.