Rangabzeichen auf der Uniform
Zögling und Frequentanten
Als Zöglinge bezeichnete man noch nicht vereidigte Schüler der Kadettenschulen. Sie traten nach Verlassen der Kadettenschulen als Kadett-Offizier-Stellvertreter bzw. seit 1908 als Kadetten mit Unteroffiziersrang („Fähnrich“) in die Offizierslaufbahn ein.
Frequentanten waren bereits beeidete („assentierte“) Soldaten aller Chargengrade. Sie hatten sich entweder freiwillig zum Dienst gemeldet oder waren auf Grund ihrer Wehrpflicht beim Militär. Notwendig für die Aufnahme waren eine tadellose Conduite (Dienstbeschreibung) sowie die geforderte Vorbildung. Für viele von ihnen war dies eine Möglichkeit, die aus den verschiedensten Gründen abgebrochene Ausbildung doch noch abschließen zu können, sofern dies nicht aus disziplinären Gründen geschehen war.
Die Beförderung der Frequentanten in wirkliche Unteroffiziers-Chargen sowie die Verleihung von Titular-Chargen war auf die Frequentanten des vierten Jahrgangs beschränkt, so dass auf Grund des ganzjährigen Klassifikationsabschlusses im dritten und des halbjährigen Abschlusses im vierten Jahrgang
• bei vorzüglichem und sehr gutem Gesamterfolg die wirkliche oder Titular-Feldwebels- (Wachtmeister-, Feuerwerker-) Charge;
• bei gutem Gesamterfolg die Titular-Zugsführers-Charge;
• bei genügendem Gesamterfolg die wirkliche oder Titular-Korporals-Charge
verliehen werden konnte.
Den Frequentanten der Artillerie- und Pionierkadettenschule, welche den zweiten Jahrgang mit vorzüglichem oder sehr gutem Erfolg absolviert hatten, wurde beim Aufstieg in den dritten Jahrgang die Titular-Korporals-Charge verliehen.
Mit Beginn des Schuljahres 1893/1894 wurden Aspiranten des Truppenstandes nicht mehr in die k.u.k. Kadettenschulen aufgenommen. Einer der Gründe für diese Maßnahme waren Proteste der Eltern von Zöglingen gegen den großen Altersunterschied der gemeinsam ausgebildeten Zöglinge und Frequentanten.
Der Lehrplan umfasste
• Deutsche und französische Sprache
• Geographie
• Geschichte
• Mathematik
• Physik
• Chemie
• geometrisches und Freihandzeichnen
• praktische Geometrie
• militärische Fächer
• Dienstreglement
• Heeresorganisation
• Waffenlehre
• Pionierdienst
• Exerzierreglement
• Taktik
• Terrainlehre
• Terraindarstellung
Die Zahl der Zöglinge war auf den einzelnen Schulen sehr unterschiedlich und lag zwischen 120 und 280 Personen.
Kadett
Die Kadetten der k.u.k. Armaee trugen an den Kragenenden die Distinktionsborte der Feldwebel, jedoch goldfarben statt kaisergelb. Hinzu kamen die Distinktionssterne der entsprechend bekleideten Charge, z.B. für den Kadett-Gefreiten ein sechsspitziger Stern aus weißem Celluloid u.s.w. bis zu drei Sterne für den Kadett-Zugsführer. Bekleidete ein Kadett den Rang eines Kadett - Feldwebel, so legte er zusätzlich das kaisergelbe Feldwebel-Distinktionsbörtchen an, das am oberen Rand des Goldbörtchens zur Hälfte vorzustehen hatte. Den Kadett-Offiziersstellvertreter kennzeichnete das einfache Goldbörtchen, darauf ein silberner Leutnantstern, jedoch plattiert anstatt erhaben, wie für Offiziere üblich war.
Mannschaften - Unteroffiziere - Offiziere
Die verschiedenen Einheiten unterschieden sich a.) durch die Grundfarbe und b.) durch den Wechsel von Gold- und Silberverwendung auf den Uniformen und Distinktionsabzeichen. Hier dargestellt bei den Diesntgraden Major und Oberst.
So unterschied sich das IR 42 vom IR 59 nicht die orange Grundfarbe, sondern die Verwendung silberner Knöpfe und Aufschlage wo die Rainer goldene Knöpfe und Aufschlage für die Offiziere verwendeten.
Einjährig-Freiwillige
In Österreich-Ungarn galt eine allgemeine Wehrpflicht von drei Jahren; wer aber ein Gymnasium oder eine Realschule beendet hatte, brauchte nur ein Jahr zu dienen. Die Parlamente wollten damals keine großen Budgets für das Militär genehmigen und die Zahl der Offiziersanwärter sank. Daher die Idee, den „Einjährig-Freiwilligen“ in der Armee einzuführen um so Maturanten an das Heer zu binden und mit ihnen Offiziersstellen aufzufüllen.
Das Wort „freiwillig“ war eigentlich nicht zutreffend, denn für die tauglich Befundenen war das Dienen eine Pflicht, das „Freiwillige“ bestand darin, daß man sich die Waffengattung auswählen durfte und das Regiment, in dem man dienen wollte. Man hatte das Recht, die eigene Uniform zu tragen, außerhalb der Kaserne zu wohnen und als zukünftiger Reserve-Offizier mit den Offizieren in der „Menage“ zu essen. Somit brauchte der Staat nicht für Bekleidung und Verpflegung aufkommen.
Sechs bis sieben Monate wurde geschult, u.a.. Dienst- und Exerzierreglement, Taktik, Heerwesen und Militärgeschäftsstil. Von acht Uhr morgens bis fünf Uhr nachmittags dauerte der Dienst, unterbrochen durch ein gemeinsames Mittagessen unter Vorsitz des Schulkommandanten. Während des Mittagessens durfte über Politik, Musik, Bücher und Theater geredet werden - so konnte sich der Schulkommandant ein gutes Bild von der Intelligenz der Schüler machen. Mit dem Ende der Dienststunden waren die Soldaten frei, ebenso von Samstag Nachmittag bis Montag früh.
Wenn dann die Freiwilligen zu ihren Regimentern einrückten, wurde eine „Beschreibung“ jedes Einzelnen gesandt, so daß man genau wußte, wes Geistes Kind der Freiwillige war; für die Zukunft war diese „Beschreibung“ sehr wichtig.
Kadettenschulen
In Österreich-Ungarn waren die Kadettenschulen (auch Kadettenanstalten) Teil der „Militär-Erziehungs- und Bildungs-Anstalten“. Sie waren dazu bestimmt, ihren Zöglingen neben der allgemeinen Bildung diejenigen theoretischen Kenntnisse zu vermitteln, die der Offizier zur Ausübung seines Berufs und zur weiteren Fortbildung benötigte.
Die Art und Weise, wie sie diese Aufgabe zu erfüllen hatten, wandelte sich jedoch im Lauf ihrer Geschichte durch Reformen in der Ausbildung des Offiziersnachwuchses.
1852 bis 1869
Um das Jahr 1859 bestanden in Österreich vier Cadeten-Institute für je 200 Zöglinge, aufgeteilt auf vier Jahrgänge.
Aufgenommen wurden die Zöglinge zwischen dem vollendeten 11. und vor dem noch nicht überschrittenen 12. Lebensjahr, außerdem mussten sie den Lehrstoff der 4. Klasse einer Normalschule besitzen. Deutschkenntnisse waren nicht nötig, nicht-deutschsprachige erhielten während des ersten Jahrgangs zusätzlichen Unterricht in der deutschen Sprache.
Nach dem erfolgreichen Abschluss des vierten Jahrgangs des Cadeten-Instituts erfolgte der Wechsel in eine der drei Militärakademien:
- Neustädter Akademie(Wiener Neustadt),
- Artillerie-Akademie (Mährisch Weißkirchen) oder
- Genie-Akademie (Klosterbruckbei Znaim an der Thaya).
Zöglinge mit schlechtem Fortschritt in ihrer Ausbildung wurden entweder aus den Cadeten-Instituten entlassen oder ausnahmsweise aus jedem der ersten drei Jahrgänge in den nächstfolgenden Jahrgang eines Ober-Erziehungshauses und aus dem letzten Jahrgang direkt in eine Infanterie-Schul-Compagnie versetzt.
- Standorte (1859): Hainburg an der Donau– Eisenstadt – Marburg (heute Maribor) – Rijeka
1869 bis 1918
Bisher wurden die Zöglinge der Cadeten-Institute nur auf den Besuch der Militärakademien, in denen sie erst die Ausbildung zum Offizier erhielten, vorbereitet. Ab nun hatten die Zöglinge die Wahl des Weges zum Offiziersrang: Kadettenschule oder Militärakademie. Auch war es bereits eingerückten Soldaten möglich, sich zum Offizier ausbilden zu lassen.
Zöglinge und Frequentanten
Als Zöglinge bezeichnete man noch nicht vereidigte Schüler der Kadettenschulen. Sie traten nach Verlassen der Kadettenschulen als Offiziersanwärter mit Unteroffiziersrang in die Offizierslaufbahn ein. Bis 1891 trugen den Dienstgrad "Kadett-Offiziersstellvertreter" nur jene Abgänger der Kadettenschulen, die ihre Ausbildung mit „sehr gut“ bestanden hatten, nach 1891 hingegen sämtliche Absolventen. Der Dienstgrad "Kadett-Offiziersstellvertreter" wurde 1908 in "Fähnrich" umbenannt.
Frequentanten waren bereits beeidete („assentierte“) Soldaten aller Chargengrade. Sie hatten sich entweder freiwillig zum Dienst gemeldet oder waren auf Grund ihrer Wehrpflicht beim Militär. Notwendig für die Aufnahme waren eine tadellose Conduite (Dienstbeschreibung) sowie die geforderte Vorbildung. Für viele von ihnen war dies eine Möglichkeit, die aus den verschiedensten Gründen abgebrochene Ausbildung doch noch abschließen zu können, sofern dies nicht aus disziplinären Gründen geschehen war.
Die Beförderung der Frequentanten in wirkliche Unteroffiziers-Chargen sowie die Verleihung von Titular-Chargen war auf die Frequentanten des vierten Jahrgangs beschränkt, so dass auf Grund des ganzjährigen Klassifikationsabschlusses im dritten und des halbjährigen Abschlusses im vierten Jahrgang
- bei vorzüglichem und sehr gutem Gesamterfolg die wirkliche oder Titular-Feldwebels- (Wachtmeister-, Feuerwerker-) Charge;
- bei gutem Gesamterfolg die Titular-Zugsführers-Charge;
- bei genügendem Gesamterfolg die wirkliche oder Titular-Korporals-Charge
verliehen werden konnte.
Den Frequentanten der Artillerie- und Pionierkadettenschule, welche den zweiten Jahrgang mit vorzüglichem oder sehr gutem Erfolg absolviert hatten, wurde beim Aufstieg in den dritten Jahrgang die Titular-Korporals-Charge verliehen.
Mit Beginn des Schuljahres 1893/1894 wurden Aspiranten des Truppenstandes nicht mehr in die k.u.k. Kadettenschulen aufgenommen. Einer der Gründe für diese Maßnahme waren Proteste der Eltern von Zöglingen gegen den großen Altersunterschied der gemeinsam ausgebildeten Zöglinge und Frequentanten.
Umwandlung der Kadettenschulen
Da geplant war, den Offiziersnachwuchs vermehrt in den Akademien auszubilden, wurden einige der Kadettenschulen 1913 geschlossen und in Militär-Oberrealschulen umgewandelt. Ob die betroffenen Zöglinge ihre Ausbildung am bisherigen Standort fortsetzen konnten und nur keine Neuaufnahmen stattfanden oder in andere Kadettenschulen verlegt wurden, ist nicht bekannt.
Ablegung der Cadettenprüfung ohne Absolvierung einer Cadettenschule
Um das Berufsziel Offizier der k.u.k. Armee zu erreichen, musste man nicht unbedingt den Militärschulapparat der Donaumonarchie durchlaufen.
Zulassung
Die Möglichkeit, die Cadettenprüfung ohne vorhergegangene Absolvierung einer Kadettenschule stand Unteroffizieren, Gefreiten und Soldaten des Heeres ebenso offen wie Personen des Zivilstandes.
- Unteroffiziere, Gefreite und Soldaten mussten sehr gut conduisiert sein.
- Personen des Zivilstandes mussten die gesetzlichen Erfordernisse für den freiwilligen Eintritt in das Heer erfüllen. Ausländische Zivilisten benötigten zusätzlich die Allerhöchste (kaiserliche) Bewilligung zum Eintritt ins Heer.
Außerdem mussten die Bewerber ledigen Standes gewesen sein sowie durch legale Schulzeugnisse ein makelloses Vorleben und die wissenschaftliche Befähigung nachweisen.
Die Aspiranten hatten an jener Kadettenschule, an welcher sie die Kadettenprüfung ablegen wollten, die Mappierungsübungen vor der Prüfung mitzumachen. Von diesen Übungen waren sie lediglich dann befreit, wenn die Kadettenprüfung während eines Krieges abgehalten wurde.
Prüfung
Die Aspiranten hatten aus allen Unterrichtsfächern des Lehrplanes der betreffenden Kadettenschule eine Prüfung im vorgeschriebenen Umfang abzulegen.
- Aspiranten, die ein Maturitätszeugniseines Obergymnasiums oder einer Oberrealschule beibrachten, waren von Prüfungen in humanistischen Fächern enthoben.
- Aspiranten aus dem Zivilstand waren von der Prüfung aus „Exerzieren und Ausbildung im Truppendienste“ enthoben, der Nachweis von Fertigkeiten in Turnen, Fechten, Reitenund Fahren war für diese Aspiranten nicht obligat.
Die theoretische Prüfung war in der deutschen Sprache als Dienstsprache des Heeres abzuhalten.
Ernennung zum Kadetten
Nach der bestandenen Kadettenprüfung wurden Unteroffiziere, Gefreite und Soldaten sofort, Aspiranten des Zivilstandes erst nach der Assentierung und die diesbezügliche von dem betreffenden Ergänzungsbezirks-Kommando direkt vorzulegende Anzeige beim Reichs-Kriegs-Ministerium einlangte, zu Kadetten ernannt.
Im Truppendienst bereits erprobte Unteroffiziere konnten, sofern es die Standesverhältnisse zuließen, zu Cadet-Officiers-Stellvertretern ernannt werden.
Rangabzeichen auf dem Tschako
Der Tschako (aus dem Ungarischen: csákó ), eine ursprünglich militärische Kopfbedeckung, wird ab Mitte / Ende des 19. Jahrhunderts auch in der zivilen Mode aufgesetzt. eingeführt. Sein ursprüngliches Aussehen hatte eine hohe, sich nach oben konisch erweiternde Form. 1806 wurde er wieder für die Infanterie eingeführt - beim IR 59 mit 1.12. Im Laufe der Zeit machte er einige Änderungen seines Aussehens mit. 1840 wurde er fast zylindrisch. Seine typische Form, sich nach oben verjüngend, bekam er Mitte des 19. Jahrhunderts. Ab 1868 wurde der Tschako bei der Infanterie nicht mehr zu Feldadjustierung getragen, nur noch als Paradekopfbedeckung. 1871 wurde er außerdem etwas leichter und niedriger ausgeführt. Diese steife Kappe mit Augen- und gelegentlich auch Nackenschild und zylinderförmigen Oberteil wurde ursprünglich von den Ungarischen Husaren getragen und in das Militär der k.u.k. - Monarchie eingeführt, insbesondere als Feldkappe in der Garnisonen der Infanterie. 1891 bekommt er seine letzte bekannte Form, er wird vorne um 2 cm und rückwärts um 1,5 cm niedriger. Folglich waren Adler und Drahtschlinge ebenfalls kleiner dimensioniert. Die Anbringung des Sturmbandes erfuhr eine Änderung, es wurde nicht mehr seitlich am Tschakokern angenäht, sondern über je eine rechts und links im Inneren Deckelansatz befindliche dornlose Rollschnalle geführt.
Gefreiter: |
kaisergelb-schwarze Rundschnur aus Schafwolle |
Korporal, Bataillonshornist, Bataillonstambour: | 4 cm breite Borte aus kaisergelber Schafwolle im Zackenmusterdessin, an beiden Rändern je ein schwarzer Streifen eingewebt |
Zugsführer, Stabsführer, Feldwebel, Rechnungsfeldwebel, Regimentstambour | 4 cm breite Borte aus kaisergelber Wolle, durch einen schwarzen Mittelstrich in zwei gezackte Streifen geteilt |
Fähnrich | 4 cm breite Borte aus kaisergelber Seide, durch einen schwarzen Mittelstrich in zwei gezackte Streifen geteilt, abgenähter Schirm |
Leutnant und Oberleutnant | 4 cm breite Borte aus kaisergelbem Goldgespinst im Zackenmusterdessin, an beiden Rändern je ein schwarzer Streifen eingewebt |
Hauptmann | 4,6 cm breite Borte aus kaisergelbem Goldgespinst, durch einen schwarzen Mittelstrich in zwei gezackte Streifen geteilt |
Stabsoffiziere | 6,6 cm breite Borte aus kaisergelbem Goldgespinst, oben und unten mit einem schwarzen Rand versehen, sowie durch zwei schwarze Mittelstriche längs in drei Streifen geteilt. |
Egalisierungsfarben
Egalisierungsfarbe | Knopffarbe | Einheit | Knopffarbe | Einheit |
Weiß | Gelb | IR 94 | Weiß | IR 92 |
Schwarz | Gelb | IR 14 | Weiß | IR 58 |
Scharlach | Gelb | IR 45 | Weiß | IR 80 |
Amarantrot | Gelb | IR 90 | Weiß | IR 95 |
Krebsrot | Gelb | IR 35 | Weiß | IR 20 |
Krapprot | Gelb | IR 15 | Weiß | IR 74 |
Bordeauxrot | Gelb | IR 89 | Weiß | IR 88 |
Blassrot | Gelb | IR 57 | Weiß | IR 36 |
Rosenrot | Gelb | IR 6 | Weiß | IR 97 |
Kirschrot | Gelb | IR 73 | Weiß | IR 77 |
Karmesinrot | Gelb | IR 84 | Weiß | IR 81 |
Dunkelrot | Gelb | IR 1 | Weiß | IR 18 |
Schwefelgelb | Gelb | IR 99 | Weiß | IR 41 |
Kaisergelb | Gelb | IR 27 | Weiß | IR 22 |
Orangegelb |
Gelb | IR 59 | Weiß | IR 42 |
Lichtblau | Gelb | IR 40 | Weiß | IR 75 |
Himmelblau | Gelb | IR 4 | Weiß | IR 3 |
Lichtdrap | Gelb | IR 100 | Weiß | IR 98 |
Hechtgrau | Gelb | IR 30 | Weiß | IR 49 |
Aschgrau | Gelb | IR 11 | Weiß | IR 24 |
Meergrün | Gelb | IR 21 | Weiß | IR 87 |
Apfelgrün | Gelb | IR 9 | Weiß | IR 54 |
Meergrasgrün | Gelb | IR 102 | Weiß | - |
Papageigrün | Gelb | IR 91 | Weiß | IR 10 |
Grasgrün | Gelb | IR 8 | Weiß | IR 28 |
Stahlgrün | Gelb | IR 56 | Weiß | IR 47 |
Braunrot | Gelb | IR 55 | Weiß | IR 17 |
Dunkelbraun | Gelb | IR 93 | Weiß | IR 7 |