FML Pierer von Esch

 

 

Eduard Pierer von Esch (* 21. Januar 1848 in Mattsee als Eduard Pierer; † 27. Januar 1902 in Przemyśl durch Suizid) war ein österreichischer Offizier und Feldmarschallleutnant. Er war Sohn des k. k. Bezirksvorstehers von Kremsmünster und wurde als oberösterreichischer Stiftling in der Militär-Erziehungs-Anstalt (Cadetten - Institut Marburg) aufgenommen.

 

Als Angehöriger des K.u.k. Infanterieregiments Nr. 59 wurde er zum 1. Mai 1866 zum „Unterleutnant 2. Classe“ befördert und nahm 1866 am Feldzug in Südtirol teil.

 

Ab 1872 war er Offizier   im Generalstab. Vom Leutnant zum Oberleutnant wurde er im November 1874 befördert. Im November 1877 wurde er mit Versetzung zum Infanterie-Regiment Nr. 47* vom „Oberleutnant Generalstabs-Offizier“ zum „Hauptmann 1. Classe“ befördert. Ein Jahr später wurde er kurzzeitig in den Generalstab rückversetzt und nahm dann mit dem Infanterie-Regiment Nr. 47 im selben Jahr am Okkupationsfeldzug in Bosnien** teil. 1880 wurde er erneut in den Generalstab berufen, war 1881 bei der Mappierung*** und dann ab 1882 beim Militärkommando in Zara eingesetzt. In der Verwendung als provisorischer Generalstabs-Chef der 34. Infanterietruppendivision ab 1885 wurde er zum Major befördert. 1887 wurde er in die 5. Abteilung des K.u.k. Kriegsministeriums versetzt und im Jahr darauf in seiner Verwendung in der Militärkanzlei Sr. Majestät des Kaisers und Königs zum Oberstleutnant befördert. Von Dezember 1893 bis August 1896 war er als Oberst Kommandant des Infanterieregiments Nr. 7 und ab dann Kommandant der 16. Infanteriebrigade Trient. Mit Mai 1897 erfolgte in dieser Verwendung die Ernennung zum Generalmajor. Am 9. Oktober 1900 wurde Pierer in den österreichischen Adelsstand erhoben.  Im Rahmen der Adelung zog er den Mädchennamen Esch seiner Frau Valerie seinem Namen hinzu. Zum 1. November 1900 wurde er Kommandant der Landwehrtruppendivision in Przemyśl und damit einhergehend zum Feldmarschall-Leutnant am 4.11.1900 ernannt.

Eduard Pierer von Esch erkrankte psychisch und beging Selbstmord durch Erschießung.

 

Er ist der Vater von Leo Carl Oskar Eduard Pierer von Esch (1895–1992) – ebenfalls Berufsoffizier.

 

Er ist der Großvater von Heinrich von Pierer, dem zweiten Sohn seines Sohnes. (* 26. Januar 1941 in Erlangen; eigentlich Heinrich Karl Friedrich Eduard Pierer von Esch) ist ein deutscher Manager. Er war von 1992 bis 2005 Vorstandsvorsitzender und von 2005 bis zum 25. April 2007 Aufsichtsratsvorsitzender der Siemens AG.

 

Auszeichnungen:

 

Ritterkreuz des Österreichisch–kaiserlichen Leopolds - Orden

(Damit verbunden stand ihm der Adelstitel zu - er ist also nicht erkauft !****)

Erinnerungsmedaille an den Feldzug in Südtirol 1866 ( mit dem IR 59 )

Feldzugsmedaille 1873

Silberne Jubiläums Hofmedaille für Militärangehörige

Jubiläums- Erinnerungs- Medaille 1898

Dienstzeichen III. Klasse

Komtur II. Klasse des Herzoglich Sachsen-Ernestinischen Hausordens

 

 

FALSCHE ANSCHULDIGUNGEN GEGEN FML EDUARD PIERER VON ESCH – ER TRUG KEINEN ERKAUFTEN, SONDERN EINEN IHM ZUSTEHENDEN ADELSTITEL**** – DIE RECHTLICHE SITUATION DER ERBEN BEURTEILE ICH HIER NICHT:

 

Dazu die Berliner Morgenpost 2018 – Alle Rechte vorbehalten:

 

Der gekaufte Adel des Heinrich von Pierer

Ein Hobbyhistoriker hat sich Gedanken über den Stammbaum des Ex-Siemens-Chefs gemacht. Seine Recherchen sorgten im Konzern für Wirbel. Denn die Familiensaga zwischen Monarchie und deutscher Gegenwart könnte unrühmlich enden: Das Adelsprädikat des Managers war gekauft. Der eine Rechtsanwalt zog den anderen zur Seite. Der Kollege möge doch seinen Mandanten, einen Hobbyhistoriker, dazu bringen, brisante Recherchen ruhen zu lassen. Ansonsten würde er als Justiziar eines weltweit tätigen Konzerns die ihm gebotenen „mannigfaltigen“ Möglichkeiten nutzen, um den zu diesem Zeitpunkt 65-jährigen Freizeitforscher „plattzumachen“. Anschließend drohte der rabiate Advokat auch noch seinem Kollegen. Ihm könnten durch den Fall ebenfalls „Unannehmlichkeiten“ entstehen – bis hin zum Entzug der Zulassung als Rechtsanwalt. Die Einschüchterung wirkte – zumindest vorübergehend. Der um seine berufliche Existenz fürchtende Jurist, auf dessen Gedächtnisprotokoll diese Darstellung und spätere staatsanwaltschaftliche Ermittlungen beruhten, legte das Mandat nieder. Und der Hobbyhistoriker unterzeichnete am folgenden Tag eine geforderte Unterlassungserklärung. Er würde nicht mehr „Dritten gegenüber die Behauptung aufstellen, die Mitglieder der Familie Pierer von Esch führen zu Unrecht dieses Namen“. 

 

Die harsche Szene, die an einen Vorabendkrimi erinnert, trug sich am 5. Dezember 2000 in einem Restaurant im unterfränkischen Biebelried zu. Der Anwalt, der sich als „Plattmacher“ gerierte, war Mitarbeiter des Siemens-Konzerns, und der Hobbyforscher Helmut Kühn hatte sich mit dem Stammbaum des damaligen Vorstandsvorsitzenden Heinrich von Pierer befasst. 


 

Der Adel Pierers war Kühn nicht geheuer, wusste er doch, dass dessen Familie aus Österreich stammt und dort alle Adelstitel 1919 nach dem Untergang der k. u. k. Monarchie abgeschafft worden waren. Selbst Otto von Habsburg, Sohn des letzten Kaisers, durfte erst in den 60er-Jahren und nach förmlichem Verzicht auf seinen Titel wieder offiziell die Heimat besuchen. Wie hatte es da die Familie Pierer geschafft, ihr „von“ zu retten? Pierer, der einstige „Mr. Siemens“, ist seit damals tief gefallen. 2007 trat er im Sog der Schmiergeldaffäre als Aufsichtsratschef zurück. Der Konzern prüft Schadensersatzforderungen gegen ihn. Doch zum Zeitpunkt von Helmut Kühns Nachforschungen war Pierer Deutschlands Vorzeigemanager: von 1992 bis 2005 Vorstandsvorsitzender von Siemens, anschließend Chef des Aufsichtsrates, Berater der Kanzler Kohl und Schröder, kurzzeitig von Angela Merkel für das Bundespräsidentenamt ins Auge gefasst. 


 

Als der Konzern von Kühns Recherchen erfuhr, „waren notwendigerweise zunächst Siemens und mein Mandant lediglich mit dem Vorgang ‚befasst'“, teilt Pierers Anwalt Winfried Seibert mit. „Es gab aber in diesem Zusammenhang keinerlei Auftrag oder Anregung meines Mandanten, weil Siemens die Sache als eigene behandelt hat.“ Sein Mandant habe lediglich vom geplanten Treffen des Siemens-Juristen mit Kühn erfahren, „wurde aber weder vorher noch nachher mit den Einzelheiten befasst“. Nicht mit den Einzelheiten befasst? Immerhin musste sich Kühn in besagter Erklärung „gegenüber der Familien Pierer von Esch“ zur Unterlassung seiner Behauptungen verpflichten – „vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Peter von Esch“, den Bruder des Siemens-Chefs.

 

Was hat es nun mit dem Streit um den Namen auf sich? Tatsächlich gab es den Träger eines Adelstitels unter Pierers männlichen Vorfahren. Für 280 Kronen (das wären heute rund 10.000 Euro) hatte der Feldmarschallleutnant Eduard Pierer, Großvater des Siemens-Managers, das Adelsprädikat im Oktober 1900 gekauft****. Seitdem hieß er Eduard Pierer von Esch – unter Hinzuziehung des Mädchennamens seiner Frau Valerie. Möglich war ein solcher Adelserwerb nach 30-jähriger „bei Wohlverhalten zurückgelegter Dienstzeit als Offizier“ mit Feindberührung oder nach 40-jähriger Dienstzeit ohne Kampfeinsatz. 1895, sieben Jahre vor seinem Tod, bekam Eduard Pierer von Esch seinen einzigen Sohn – Leo Carl Oskar Eduard, Vater des späteren Siemens-Chefs. 1919, nach dem Ersten Weltkrieg, war der Militäradelstitel mit der Abschaffung der Aristokratie in Österreich wieder verloren.

 

1937, also vor dem „Anschluss“, siedelte Leo Pierer von Österreich nach Berlin über. Am 11. Januar beantragte er die Einbürgerung. Das Reichsinnenministerium ließ wissen, dies könne „nur unter dem Namen ‚Pierer' erfolgen, da nach dem österreichischen Gesetz über die Aufhebung des Adels vom 3. April 1919 der Antragsteller zur Führung des Namens ‚Pierer von Esch' nicht berechtigt ist“.

 

Aber der vormalige Freikorps-Kämpfer gab nicht auf. Am 20. Januar 1937 erbat Leo Pierer, so vermerkt ein Bericht des Berliner Polizeipräsidenten an das Innenministerium, „wieder den vollen Namen seiner Vorfahren – Pierer von Esch – führen zu dürfen“. Seiner Vorfahren? Aus dem Vater wurde eine Dynastie und dem Antrag stattgegeben, Leo Pierer hieß wieder Leo Pierer von Esch. Zwar sah ein „Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen“ vom 5. Januar 1938 die Rückgabe des Adelstitels gar nicht vor. Aber am 8. Januar 1938 folgte ein Runderlass. Beantrage ein neu eingebürgerter Deutscher, hieß es darin, „der durch die für ihn maßgebend gewesene oder noch maßgebende adelsfeindliche Heimatgesetzgebung das Recht zur Führung einer Adelsbezeichnung verloren hat“, die Wiederherstellung seines Namens, „so wird diesem Antrag aus Billigkeitsgründen regelmäßig entsprochen“. Dieses juristische Detail scheint Kühn übersehen zu haben. Auch der Siemens-Anwalt, der ihm so zusetzte? Leo Pierer von Esch zog 1938 nach Erlangen, bekam am 26. Januar 1941 seinen zweiten Sohn, Heinrich, und starb 1992 mit 97 Jahren.

 

Die Doppelnamen werden gut genutzt. Wie aber wurde aus Heinrich Pierer von Esch jener Heinrich von Pierer, als der er der Öffentlichkeit in Höhen und Tiefen bekannt wurde? Der Jurist, der sich am Telefon unprätentiös mit „Pierer“ meldet, nutzt beide Namen. In Erlanger Telefonbüchern firmierte er mit seinem notariell beurkundeten Namen als „Pierer von Esch, Heinrich, Dr. jur., Dipl.-Volkswirt“. Im Briefpapier des Konzerns wurde er hingegen als „Heinrich v. Pierer, Vorsitzender“ geführt. Im hausinternen Mitarbeiterverzeichnis tauchte der Vorstandschef als „Herr Heinrich v. Pierer, Dr.“ auf – während sein Sohn, ebenfalls „Siemensianer“, im Konzern als „Herr Michael Pierer von Esch“ geführt wird. Ein deutscher Freiherr wundert sich: „Das ‚von' innerhalb des Namens zu verschieben und mit einem anderen Nachnamen zu verbinden, so etwas tut man in unseren Kreisen eigentlich nicht.“ Zurück nach Biebelried. Helmut Kühn, der wackere Adelsforscher, ließ sich nur vorübergehend von den Rambo-Methoden des Siemens-Anwalts beeindrucken. Er übertrug die Rechte am aufwendig recherchierten Material – Kopien aus alten Tauf- und Kirchenbüchern, Originale der Behördenkorrespondenz aus dem Dritten Reich, Auszüge aus Militärarchiven – an den gemeinnützigen Verein „Bürger fragen Journalisten“ in Erlangen. Der will die kompletten Unterlagen jetzt versteigern.

 

Gegen den Siemens-Advokaten erstattete Kühn Anzeige wegen Nötigung. Das Ermittlungsverfahren wurde im Juni 2007 eingestellt, nachdem der Beschuldigte entsprechend einer staatsanwaltschaftlichen Verfügung 20.000 Euro an karitative Organisationen überwiesen hatte. Der Siemens-Mann lässt erklären, dass diese Verfügung „ohne abschließende Klärung der Fakten ergeht, keinen Sanktionscharakter hat“ und er daher „zwingend als unschuldig zu bezeichnen ist“.

 

20.000 Euro. Dafür hätte man sich im k. u. k. Österreich statt eines einfachen „von“ locker einen Grafentitel kaufen können. Vor 1919.

 

 

*Das k.u.k Infanterieregiment "Graf von Khevenhüller" Nr. 7 war ein Infanterie-Regiment der Habsburgermonarchie. Es wurde 1691 als Regiment Alt-Lothringen zu Fuß vom habsburgischen Kaiser des Heiligen Römischen Reichs in Dienst gestellt. Das Regiment bestand bis 1918 im Kaisertum Österreich bzw. in der österreich-ungarischen Monarchie. Seinen zuletzt geführten Namen erhielt es erst 1860. Im Jahre 1915 wurden die Zusatzbezeichnungen abgeschafft, es sollte von da an nur noch „Infanterieregiment Nr. 7“ heißen. Dies ließ sich jedoch im allgemeinen Sprachgebrauch nicht durchsetzen, auch weil die sparsame k.u.k. Militäradministratur verfügt hatte, zuerst alle vorhandenen Stempel und Formulare aufzubrauchen.

 

 

** Im Okkupationsfeldzug von 1878 besetzte Österreich-Ungarn die ihm im Berliner Kongress zur Verwaltung zugesprochenen osmanischen Provinzen Bosnien und Herzegowina. Dabei kam es zum bewaffneten Widerstand vor allem durch die muslimische Bevölkerung.

 

 

***Als Mappierung werden z. B. die topographischen Arbeiten der Josephinischen Landesaufnahme (1764-1784) und der Franziszeischen Landesaufnahme (1806-1869) bezeichnet)

 

 

****Dazu die Statuten des Leopold Ordens aus dem Verleihungszeitraum Pierer:

 

 

§ 23 Wenn der mit dem Grosskreuz begnadigte Ritter die wirkliche geheime Rathswürde noch nicht besässe so wird ihm dieselbe unentgeldlich verliehen, die Commandeur werden wenn sie darum ansuchen in den Freyherrnstand und die Ritter des Kleinkreuzes in den erbländischen Ritterstand taxfrey erhoben.

 

 

 

Bis 1884 war für Untertanen der von den Habsburgern regierten Länder mit der Verleihung des Ritterkreuzes des Leopold–Ordens die Erhebung in den erblichen Ritterstand verbunden. Die Träger erhielten zu ihrem bisherigen Namen den Zusatz „Ritter von“.

 

Dieser Automatismus galt bei FML Eduard Pierer nicht mehr. Da ein Schuss des 30,5 cm Mörsers 1000.- Euro kostete, ist schon die Zahlung von 250.- Euro für einen Adelstitel als unerheblich niedrig ad absurdum geführt. Diese Summe war wahrscheinlich die Einreichungstaxe, sprich Bearbeitungsgebühr. Ob er diese überhaupt geleistet hat oder sie den unten stehenden Bestimmungen entnommen wurde, bleibt ungeklärt.

 

Was jedoch auffällt und für ihn spricht, ist die Höhe der Auszeichnung und das Alter, in dem sie ihm zugesprochen wurde. Dazu die Statuten:

 

§ 5 Der Hauptendzweck des Ordens ist das öffentliche Anerkennen und die Belohnung der um den Staat und um Unser durchlauchtiges Erzhaus erworbenen Verdienste. Es können daher den Orden nur diejenigen erhalten welche sich durch entscheidende Beweise von Anhänglichkeit an ihr Vaterland und an den Landesfürsten durch angestrengte erfolgreiche Bemühungen das Wohl des Staates zu befördern durch ausgezeichnete zum Besten des Allgemeinen wirkende und die Nation verherrlichende Gelehrsamkeit oder durch andere grosse und gemeinnützige Unternehmungen ausgezeichnet haben, wobey jedoch ausdrücklich ein vollkommen tadelfreyer Wandel und unbescholtener Ruf zu einem unerlässlichen Bedingnisse gemacht wird.

 

 

Die Verwechslung mit der 30-jährigen Dienstzeitregelung kam aus einer anderen geltenden Verordnung. Dazu aus dem:

 

Handbuch aller seit dem Militärjahre 1767 als dem Anfange des in der kk österreichischen Armee ißt bestehenden Militär=Oekonomie=Systems bis zum Schluße des bürgerlichen Jahres 1821 erflossenen und noch als Gesetz bestehenden Normal Vorschriften.

X Abschnitt Von den Belohnungen und Auszeichnungen Militär Verdienste

Sechste Abtheilung von Nobilitirungen § 4

Wenn ein Offizier nach einer zurückgelegten 30jährigen guten Dienstleistung die taxfreye Verleihung des erbländischen Adels ansucht und hiebey zugleich das Ehrenwort Edler von zu erhalten wünschet so kommt ihm gemäß hofkriegsräthlicher Anordnung vom 7 Dezember 1817 M 5242 bekannt zu machen daß für dieses Ehrenwort eine besondere Taxe von Ein Hundert Gulden Conventions Münze zu entrichten ist und daß daher ein solcher Offizier, wenn er das Ehrenwort Edler von in das Diplom eingeschalten zu haben wünschet, seine bestimmte Erklärung abzugeben habe: ob er die erwähnte abgeforderte Taxgebühr zu entrichten bereit sey, indem diese besondere Taxe auch von demjenigen entrichtet werden muß, welcher den einfachen deutsch erbländischen Adel sonst taxfrey ansprechen kann.

 

Dieser § hat aber nichts mit dem Leopold-Orden zu tun und 100 Gulden entsprechen ca. 200 Kronen.